Radon als Gefahrstoff in Gebäuden – Man kann es weder schmecken, riechen, noch sehen – aber man haftet!

Das radioaktive Erdgas Radon ist eine unsichtbare, geruch- und geschmacklose Gefahr. Ist die Konzentration in einem Gebäude zu hoch, führt dies zu einem massiven Gesundheitsrisiko.  

Aus einer rechtlichen Perspektive ergeben sich aus dem Strahlenschutzgesetz eine Vielzahl an neuen rechtlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Konsequenzen. Guido Kleve bringt Licht ins Dunkle und erläutert in seinem Vortrag rechtliche Fragen zum Thema Radonbelastung:  

Welche konkreten Pflichten bestehen für Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer zu hohen Konzentration an Radon im Gebäude? Welche Rechte haben wiederum die Mieterinnen und Mieter? Wie ist der Radonschutz am Arbeitsplatz geregelt? Und gilt eine erhöhte Radonkonzentration als baulicher Mangel? 

 
Referent: Guido Kleve 

Guido Kleve ist Autor von mehr als 35 Veröffentlichungen und gefragter Redner und Keynote-Speaker. Er ist Office Managing Partner des Kölner Büros von DLA Piper und berät Behörden und Unternehmen aus verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen in allen regulatorischen bzw. öffentlich-rechtlichen Fragen. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Produkt- und Umweltrecht, Infrastrukturrecht, Subventions- und Beihilfenrecht sowie in der Beratung von Unternehmen und Behörden in Krisensituationen wie Industrieunfällen, Umweltverstößen oder sonstigen Compliance-Verstößen. 

 

Zielgruppe: Architekten Bauingenieure, Baubiologen, Fachplaner, Studenten der Architektur und Ingenieurstechnik und Jura 

Veranstaltungstermin
13. Mai 2023 13:30 - 14:10
Veranstaltungsort

Online (Zoom-Konferenzraum)

Veranstaltungsart
Fachtagung
Referenten
Guido Kleve
Seminargebühr

Anmeldung kostenfrei bis 05. Mai 2023, danach 49,00 €





Teilnahmebedingungen
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